Muster 10/Muster 6 – Änderungen ab 01.04.2024. Mehr Informationen
Anforderungskürzel: TPHA
negativ
Zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft, bevorzugt aber ab der 18. SSW, kann Treponema pallidum durch eine syphilistische Mutter transplazentar auf den Feten übertragen werden.
Die Infektion führt zu:
Der Infektionszeitpunkt der Mutter bestimmt die Schwere der kindlichen Erkrankung. Charakteristische Spätmanifestationen einer konnatalen Syphilis bestehen in der Hutchinson-Trias (Innenohr-Schwerhörigkeit, Hornhautentzündung und Tonnenzähne).
In der Mutterschaftsrichtlinie ist eine Lues-Serologie zu Beginn der Schwangerschaft vorgeschrieben.
Als Lues-Suchreaktion (LSR) dient der Test auf Treponema pallidum Antikörper (ECLIA / Elektrochemilumineszens-Immunoassay). Das positive Ergebnis wird durch den VDRL-Test sowie den Treponema pallidum IgG und IgM Immunoblot bestätigt. Zur Kontrolle der Therapie wird der VDRL-Test eingesetzt.
Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchführung und nicht das Ergebnis der Untersuchung im Mutterpass zu dokumentieren.
Nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist der direkte oder indirekte Nachweis von Treponema pallidum nichtnamentlich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Akkreditiertes Prüfverfahren / Analyse erfolgt im Amedesverbund
täglich an Werktagen